Ratgeber · KI & Recht

KI-Kennzeichnungspflicht auf der Website

Seit August 2026 gilt die Transparenzpflicht des EU AI Act — und anders als die Hochrisiko-Fristen hat der AI Omnibus sie nicht verschoben. Wer betroffen ist, was gekennzeichnet werden muss und wie man es praktisch umsetzt.

Lesezeit 7 Minuten Stand September 2026 Von Manuel Killert

Die kurze Antwort

Wer auf seiner Website einen Chatbot einsetzt, muss dafür sorgen, dass Nutzer erkennen, dass sie mit KI sprechen. Deepfakes und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse (ohne menschliche redaktionelle Verantwortung) müssen offengelegt werden. Grundlage ist Artikel 50 des EU AI Act, der seit dem 2. August 2026 gilt. Der Hinweis gehört dorthin, wo der Kontakt stattfindet — ein Satz im Impressum reicht nicht.

Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage praxisnah ein und ersetzt keine Rechtsberatung.

Wer ist betroffen?

Die Pflicht trifft nicht nur Unternehmen, die KI entwickeln, sondern jeden, der ein KI-System betreibt — also auch den Handwerksbetrieb mit Chatbot auf der Startseite und die Agentur, die Blogtexte generieren lässt.

Entscheidend ist nicht die Unternehmensgröße, sondern die Frage, ob Menschen mit einem System interagieren oder Inhalte sehen, die eine Maschine erzeugt hat. Eine Kleinstunternehmer-Ausnahme wie beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gibt es hier nicht.

Wer muss was? Die Pflicht, ein System so zu gestalten, dass KI erkennbar ist, und die maschinenlesbare Kennzeichnung erzeugter Inhalte treffen den Anbieter des Werkzeugs. Die Offenlegung von Deepfakes und bestimmten KI-Texten trifft den Betreiber — also dich, wenn du solche Inhalte veröffentlichst. Beim Chatbot auf deiner Website solltest du in jedem Fall prüfen, ob der Hinweis tatsächlich angezeigt wird.
Nicht verwechseln: Neben der Kennzeichnungspflicht gilt seit Februar 2025 die KI-Kompetenzpflicht aus Artikel 4. Der AI Omnibus hat sie im Juli 2026 von „ausreichende Kompetenz sicherstellen“ auf „Maßnahmen zur Unterstützung ergreifen“ umgestellt — abgeschafft wurde sie nicht.

Was gekennzeichnet werden muss

Die Pflicht greift überall dort, wo für den Nutzer nicht offensichtlich ist, dass er es mit einer Maschine zu tun hat oder maschinell erzeugte Inhalte vor sich sieht.

AnwendungPflicht (Art. 50)Praktische Umsetzung
ChatbotJa, erkennbar machenHinweis im ersten Nachrichtenfenster, nicht erst nach Klick
Deepfakes (reale Personen, Orte, Ereignisse)Ja, offenlegenHinweis direkt am Bild, Video oder Audio
KI-Texte zu Themen von öffentlichem InteresseJa, außer ein Mensch verantwortet sie redaktionellHinweis am Beitrag
KI-Marketingtexte, ProduktbeschreibungenIn der Regel neinFreiwilliger Hinweis möglich
Sonstige KI-Bilder (z. B. Illustrationen)Maschinenlesbar durch den AnbieterWerkzeuge nutzen, die Wasserzeichen/Metadaten setzen; nicht entfernen
Rechtschreib- und ÜbersetzungshilfeIn der Regel neinWenn ein Mensch den Inhalt verantwortet

Umsetzung in der Praxis

Der Hinweis muss dort stehen, wo interagiert wird

Ein Satz in der Datenschutzerklärung erfüllt die Pflicht nicht. Beim Chatbot gehört der Hinweis in die erste sichtbare Nachricht, bei generierten Inhalten direkt an den Inhalt.

Formulierung schlicht halten

„Sie chatten mit einem KI-Assistenten“ genügt. Verklausulierte Formulierungen erzeugen eher Misstrauen, als dass sie schützen — und wirken im Zweifel wie ein Verschleierungsversuch.

Häufige Fehler

Der häufigste ist der versteckte Hinweis: klein, grau, unter dem Chatfenster. Der zweite ist der Glaube, die Pflicht gelte erst ab einer bestimmten Firmengröße. Der dritte betrifft Websites, deren Chatbot von einem Dienstleister stammt: Die Gestaltungspflicht liegt zwar beim Anbieter — ob der Hinweis auf deiner Seite wirklich erscheint, solltest du trotzdem selbst prüfen, denn gegenüber deinen Besuchern trittst du auf. Und viertens: Die Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026 betrifft nur die maschinenlesbare Kennzeichnung bestehender Systeme, nicht den Chatbot-Hinweis.

Häufige Fragen

Gilt die Pflicht auch für kleine Unternehmen?
Ja. Anders als beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gibt es keine Ausnahme für Kleinstunternehmen. Maßgeblich ist die Nutzung des Systems, nicht die Größe des Betriebs.
Muss ich KI-generierte Blogtexte kennzeichnen?
In der Regel nicht. Die Pflicht betrifft KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen — und auch dann nicht, wenn ein Mensch den Text redaktionell geprüft hat und verantwortet. Blogbeiträge über das eigene Angebot fallen normalerweise nicht darunter. Ein freiwilliger Hinweis schadet nie.
Was hat der AI Omnibus an der Kennzeichnung geändert?
Die Transparenzpflichten gelten weiterhin seit 2. August 2026. Neu ist eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026 für die maschinenlesbare Kennzeichnung (Art. 50 Abs. 2) bei generativen Systemen, die schon vor August 2026 auf dem Markt waren. Verschoben wurden vor allem die Hochrisiko-Pflichten — auf Dezember 2027 bzw. August 2028.
Reicht ein Hinweis im Impressum?
Nein. Die Information muss dort erscheinen, wo die Interaktion stattfindet oder der Inhalt steht. Ein Verweis an anderer Stelle erfüllt den Zweck der Transparenz nicht.
Was droht bei Verstößen?
Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden; für KMU gilt jeweils der niedrigere Betrag. Die Marktüberwachung läuft seit August 2026. Im konkreten Fall solltest du anwaltlich prüfen lassen.

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